04.12.2015

Bettenacker: Planung jetzt an die Hand nehmen!

Was passiert mit den Schulhäusern Bettenacker und Gartenstrasse, wenn die Primarschule Mitte 2016 das neue Schulhaus Gartenhof bezieht? Gemäss Beschluss des Einwohnerrats sollten sie verkauft werden (geschätzter Erlös: ca. 18 Mio. Fr.) und damit dazu beitragen, die Investitionen von fast 70 Mio. Fr. für den Schulhausbau zu finanzieren. So wurde es den Stimmbürgern vermittelt, die dem Grossprojekt im Juni 2014 zugestimmt haben. Eigentlich hätte man erwartet, dass die Umzonung und die Abgabe der beiden Schulhäuser parallel zum Neubau vorangetrieben werden, wie dies der Gemeinderat seinerzeit in Aussicht gestellt hat. Daraus wird aber nichts: Wie jetzt bekannt geworden ist, will der Gemeinderat den geplanten Investorenwettbewerb für das Bettenacker-Areal abblasen und um mindestens zwei Jahre verschieben. Baubeginn wäre frühestens 2020. Damit droht eine Fläche von über 10'000 m2 für Jahre brachzuliegen. Würde das Areal im Baurecht abgegeben, könnte die Gemeinde Baurechtszinsen von bis zu 750'000 Franken jährlich einnehmen - das entspricht ungefähr dem Betrag, um den der Gemeinderat die Steuern erhöhen will. Dieser Betrag entgeht Allschwil mit jedem Jahr der Bauverzögerung. Wir Grünliberalen setzen uns dafür ein, dass auf dem Bettenacker-Areal eine hochwertige Wohnüberbauung mit Grünflächen, die auch von der Quartierbevölkerung genutzt werden können, entstehen kann. Dafür muss jetzt aber zügig die Quartierplanung an die Hand genommen werden. Wir wollen keinen jahrelangen Leerstand auf Kosten des Steuerzahlers!

(Parteibeitrag im Allschwiler Wochenblatt)

13.11.2015

Bachgraben: ELBA-Nein ist kein Planungsstopp

Mit dem Nein zur ELBA-Variante Ausbau hat das Stimmvolk sich für einen Weg des finanzell Machbaren statt grosser und teurer "Würfe" entschieden. Priorität müssen darum jetzt die Massnahmen haben, die unumstritten und in vernünftiger Frist auch zu finanzieren sind. Das Verkehrsproblem im Gebiet Bachgraben darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dazu braucht es aber nicht nur den Zubringer Allschwil, dessen Realisierung noch länger dauern wird, sondern auch ein überzeugendes Konzept für die ÖV-Achse St. Johann-Bachgraben-Hegenheim. Ob hier eine neue Tramlinie oder ein innovatives Verkehrsmittel wie ein "Monorail" die beste Lösung ist, wird sich noch zeigen müssen. Wir Grünliberalen werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass das Entwicklungsgebiet Bachgraben nicht am Verkehr erstickt.

(Leserbrief im Allschwiler Wochenblatt)

24.09.2015

Aus dem Landrat, 24.9.2015

Gegen erbitterten und teilweise gehässigen Widerstand der Linken (mit Unterstützung von einem Teil der CVP) hat der Landrat heute beschlossen, die Kompetenz für die Einführung des Lehrplans 21 an sich zu ziehen und auf Sekundarstufe weiterhin Geschichte, Geographie, Physik, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft und Wirtschaft als Einzelfächer zu unterrichten. Vor allem der Verzicht auf "Sammelfächer" ist ein grosser Erfolg nicht nur für Jürg Wiedemann und sein Komitee Starke Schule, sondern vor allem auch für die Qualität unserer Volksschule. Beide Vorlagen kommen noch vors Volk.

Ein Postulat zur Einrichtung eines "Babyfensters" (alias "Babyklappe"), das der Regierungsrat als erledigt abschreiben wollte, stiess auf Sympathie quer durch das politische Spektrum. Die Postulantin fügte sich zähneknirschend und forderte zur Stimmenthaltung auf. Nur eine knappe Mehrheit des Rats folgte der Regierung - ein Indiz, dass das auch von uns unterstützte Anliegen in anderer Form nochmals aufs Tapet kommen könnte.

Standesinitiativen sind im Landrat ein beliebtes Instrument, um ein wenig Eidgenössische Räte zu spielen. Dass diese Vorstösse in Bern meist sang- und klanglos versenkt werden, spielt keine Rolle: Es gilt das Motto "nützt's nüt, so schadt's nüt". So sind heute wieder zwei Standesinitiativen verabschiedet worden, die in Bern (zum Glück) nichts bewirken werden. Die eine will am eben erst neu (nach langer Versuchsphase u.a. in BL) eingeführten "Electronic Monitoring" (elektronische Fussfesseln als Form des Strafvollzugs) herumflicken. Die andere will unter dem Vorwand der Vereinfachung des Steuersystems alle "anorganischen" Abzüge - zum Beispiel für karitative Spenden - abschaffen. Eine kalte Steuererhöhung, die gemeinnützige Organisationen hart treffen würde. Unsere Fraktion hat darum - leider erfolglos - geschlossen dagegen gestimmt.

Zuletzt wollte die SP mit einer Motion die Kosten der Sozialhilfe gleichmässig unter den Gemeinden verteilen. Das Problem, dass sich die Unterstützungsfälle in einigen Gemeinden mit sehr günstigem Wohnraum besonders häufen, ist unbestritten. Den radikalen und untauglichen Ansatz der SP, der den Gemeinden den Anreiz zu einer wirtschaftlichen Fallführung genommen hätte, haben wir aber mit einer grossen Mehrheit des Landrats abgelehnt.

24.08.2015

Warum ich keine "Handwerker" in den Nationalrat wähle

Drei "Handwerker" treten gegen den Regulierungswahn an, der in Bern "von Juristen und Akademikern" verursacht werde. (An dieser Stelle könnte der Blog mit der Pointe enden, dass der prominenteste der drei "Handwerker", FDP-Landratsfraktionspräsident Rolf Richterich, als dipl. Ing. ETH selber ein Akademiker ist.)

Die Diagnose könnte nicht verkehrter sein. Natürlich sind es Juristen und andere Akademiker, die die überbordende Flut an neuen Gesetzen und Verordnungen verfassen. Dass sie dies tun, liegt aber nicht an ihrer Ausbildung, sondern daran, dass das Parlament aus Zeitmangel, Bequemlichkeit und nicht selten auch aus Inkompetenz immer mehr Kompetenzen an den Bundesrat und die Verwaltung delegiert.

Nehmen wir eine aktuelle Vernehmlassungsvorlage, einen 2000 Seiten starken Strauss von Lebensmittelverordnungen aus dem Departement des Etatisten Berset (herunterzuladen als ZIP-File von 16 MB). Dieses irre Gesetzeswerk, das unter anderem die Wirte zur Deklaration sämtlicher Ingredienzen eines Menus, deren Herkunft und Nährwerte verpflichten will, beruht auf dem nur 29 Seiten langen, Mitte 2014 verabschiedeten Lebensmittelgesetz. Dieses "schlanke" Gesetz besteht aber zu einem grossen Teil aus lakonischen Kompetenzdelegationen an den Bundesrat wie den folgenden:

"Der Bundesrat bestimmt die Tierarten, deren Fleisch als Lebensmittel verwendet werden darf." (Art. 9 Abs. 1)

"Der Bundesrat kann weitere Angaben vorschreiben, namentlich über: a. Haltbarkeit; b. Aufbewahrungsart; c. Herkunft der Rohstoffe; d. Produktionsart; e. Zubereitungsart; f. besondere Wirkungen; g. besondere Gefahren; h. Nährwert.
Er kann Vorschriften erlassen darüber, wie Betriebe, die zubereitete Speisen an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben, die Speisen auf ihren Menükarten zu kennzeichnen haben." (Art. 13 Abs. 1 und 2)

"Der Bundesrat kann Anforderungen an die Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen und an die Werbung für sie festlegen." (Art. 16 Abs. 2)

Das Parlament hat also den Bundesrat - ohne irgendwelche Kriterien vorzugeben - ermächtigt, beispielsweise zu bestimmen, dass aus religiöser Rücksichtnahme kein Schweinefleisch verkauft werden darf. (Das Beispiel ist nicht so absurd, wie es scheint: Dass Hunde, Katzen und Meerschweinchen nicht als Schlachttiere zugelassen sind, hat keine lebensmittelhygienischen, sondern ausschliesslich kulturelle Gründe.)

Natürlich ist das Parlament davon ausgegangen, dass der Bundesrat das nicht tun wird.

Ebenso hat das Parlament den Bundesrat ermächtigt, die Wirte, Bäcker und Takeaway-Betreiber zu lückenloser Deklaration von allem und jedem zu verpflichten. Und natürlich ist das Parlament davon ausgegangen, dass der Bundesrat das nicht tun wird. Aber genau das will er jetzt tun.

Die Eidgenössischen Räte hätten es in der Hand gehabt, alle einigermassen wesentlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts in das Gesetz zu schreiben und dem Bundesrat die technischen Belange zu überlassen. Sie haben dies nicht getan, weil dies viel Arbeit bedeutet; Zeit, die dann fehlt, um beispielsweise sich mit häufig unnützen persönlichen Vorstössen zu profilieren. Ausserdem klingt es gut, dass man sich "auf die grossen Leitlinien beschränkt" und alles andere delegiert.

Aber betriebswirtschaftliche Führungsprinzipien lassen sich nicht ohne weiteres auf das Verhältnis zwischen Parlament und Exekutive übertragen. Stattdessen müsste sich das Parlament wieder darauf besinnen, dass alle wesentlichen Regelungen in ein Gesetz gehören, auch wenn dies bedeutet, dass es sich mit sehr viel mehr scheinbar undankbarer Detailarbeit befassen muss.

Und genau darum wähle ich keine "Handwerker", die sich nicht mit juristischer Feinarbeit befassen mögen, in den Nationalrat.

01.08.2015

Vom laienhaften gesunden Menschenverstand zur professionellen Betriebsblindheit?

"Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren." Dieses Benjamin Franklin zugeschriebene, abgedroschene, aber zum heutigen 1. August passende Zitat, kommt mir angesichts der nicht abreissenden Kette von Berichte über Fehlleistungen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in verschiedenen Kantonen in den Sinn.

Die Revision des Vormundschaftsrechts, verbunden mit der Umbenennung zum "Kindes- und Erwachsenenschutzrecht" und der Einsetzung professioneller "KESB", verfolgte ein ehrenwertes Ziel: Die ausdrückliche Absicht war, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken. Es wurden flexible rechtliche Instrumente geschaffen, die es ermöglichen sollten, für den Einzelfall massgeschneiderte Interventionen zu verfügen. Dieses Ziel ist offensichtlich verfehlt worden, wenn mit beunruhigender Regelmässigkeit Fälle zu Tage treten, in denen unverhältnismässige Eingriffe und Zwangsmassnahmen verfügt und von den Rekursinstanzen gedeckt werden.

Das Problem liegt aber nicht etwa darin, dass die Behörden grundlos Massnahmen anordnen würden. In den Fällen, die in den Medien bekannt geworden sind, wie auch in anderen Fällen, die ich beruflich noch unter dem alten Recht kennengelernt habe, war wohl meist zunächst eine Situation gegeben, die ein Eingreifen der KESB bzw. Vormundschaftsbehörde rechtfertigte oder gerechtfertigt erscheinen liess. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich Behörden und Betreuer oft unglaublich schwer damit tun, eine einmal angeordnete Massnahme wieder aufzuheben, wenn sich die Situation beruhigt hat oder als nicht so gravierend erwiesen hat. Besonders fatal ist das, wenn es sich um einen Obhutsentzug mit Fremdplazierung handelt.

Ist der Obhutsentzug einmal angeordnet - und sei es nur superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung der Betroffenen! -, droht dessen Bestätigung und Perpetuiierung auf unbestimmte Zeit. Die Statistik zeigt denn auch, dass die meisten Obhutsentzüge jahrelang, nämlich im Durchschnitt rund 3,5 Jahre, dauern. Die Gründe dafür müssen nicht bei den Eltern liegen. Unter den professionellen Kindesschützern gilt es nämlich als ausgemacht, dass jede Veränderung der Betreuungssituation a priori dem Kindswohl abträglich sei. So kommt es vor, dass selbst ein vollkommen unbegründeter Obhutsentzug statt mit einer schlichten Aufhebung damit endet, dass monatelange Übergangsmassnahmen angeordnet werden, weil das Kind sich nun - nach monate- oder gar jahrelangem Gerichtsverfahren - an die neue Situation gewöhnt habe.

Überhaupt gilt es in den Augen der Behörden um jeden Preis zu vermeiden, dass ein Kind aus dem Heim entlassen und kurze Zeit später doch wieder fremdplaziert werden muss. Eine Rückkehr in die gleiche Institution ist nämlich selten möglich, weil der Platz unterdessen wieder anderweitig besetzt ist. Es muss folglich ein neues Heim gesucht werden. Das ist für das Kind nicht ideal, vor allem aber bedeutet es viel zusätzliche Arbeit für die plazierende Behörde.

Hinzu kommt natürlich, dass die betreuenden Institutionen "ihre" Kinder oft nicht gern wieder hergeben, nicht nur, aber auch aus finanziellem Interesse. Die KESB und Rekursinstanzen werden sich aber in der Regel stark auf die Beurteilung der Institution stützen (müssen).

Den Eltern wird in der Zwischenzeit abverlangt, dass sie sich bewähren, ohne dazu Gelegenheit zu haben. Üben sie Kritik an den Behörden, gelten sie als uneinsichtig und haben keine Aussicht, ihr Kind zurückzubekommen. Verzichten sie hingegen auf einen Rekurs, weil sie der Versicherung Glauben schenken, dass man die Massnahme so bald als möglich aufheben werde, gilt das als Bestätigung, dass der Obhutsentzug gerechtfertigt sei.

Das fremdplazierte Kind ist anfangs verstört, weil es die Eltern vermisst. Später beginnt es sich daran zu gewöhnen. Vielleicht baut es eine Bindung zu den Betreuern auf, wie das bei Geiselnahmen als Stockholm-Syndrom bekannt ist. Institutionen und KESB deuten solche Entwicklungen aber ganz anders: Dem Kind gehe es jetzt besser, weil die Fremdplazierung ihre positive Wirkung zeige.

Alle diese Mechanismen führen dazu, dass sich die Betroffenen in einem kafkaesken Prozess wiederfinden, dessen Ergebnis darin besteht, dass ein Obhutsentzug im Zweifelsfall aufrechterhalten statt aufgehoben wird: Sicherheit statt Freiheit ist die Devise. Mit dem Gesetz, das den Obhutsentzug als ultima ratio versteht, ist das natürlich ebenso wenig vereinbar wie mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens, das aus Art. 8 EMRK hervorgeht.

Was ist also zu tun?

Klar ist, dass der bestehende Rechtsmittelweg nicht genügend ist, denn zwischen den betroffenen Personen und der Behörde besteht systembedingt ein eklatantes Machtgefälle, das auch vor Gericht zum Tragen kommt. Ausserdem gibt es immer noch Rekursinstanzen wie das Kantonsgericht Uri, die eine Anhörung des Betroffenen nicht für nötig halten.

Das Problem ist auch, dass wegen des zum Schutz der betroffenen errichteten strikten Amtsgeheimnisses keinerlei öffentliche Kontrolle besteht. Was eine KESB anordnet, ist für die Betroffenen nicht weniger einschneidend als ein Strafverfahren. Dort gilt aber das Prinzip der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, während sich die Behörden im Kindes- und Erwachsenenschutz hinter dem Amtsgeheimnis verschanzen müssen und dürfen.

Eine Rückkehr zum alten System der Laienbehörden kann nicht die Lösung sein. Ausserdem kann man den Kantonen und Städten, in denen schon bisher professionelle Behörden eingesetzt waren, nicht neuerdings eine Laienbehörde aufzwingen. Es braucht darum zusätzliche Kontrollmechanismen, die frei von professioneller Betriebsblindheit sind. Eine Möglichkeit wäre eine unabhängige, nicht allein aus Fachleuten zusammengesetzte Aufsichtsinstanz, die die Tätigkeit der Behörden unabhängig von einem allfälligen Rekursverfahren beaufsichtigt. Ich werde mir zum Thema in der nächsten Zeit Gedanken machen und allenfalls einen Vorstoss im Landrat einreichen. Anregungen zum Thema sind willkommen.

07.07.2015

Nebelpetarden aus dem Haus Pegoraro

Die Bau- und Umweltschutzdirektorin gibt sich nach der Lancierung des ELBA-Referendums ratlos. Wo liegt das Problem? Weil der an sich unbestrittene Zubringer Allschwil Teil der ELBA-Richtplanung ist, fehlt die raumplanungsrechtliche Grundlage für seine Realisierung. Das spielt vorläufig aber keine Rolle, nicht nur weil auch Basel-Stadt zuerst den Zubringer Allschwil in den Richtplan aufnehmen muss, bevor gebaut werden kann. Geld für den Bau ist sowieso keines vorhanden. Geplant werden kann trotzdem, weil gegen den Planungskredit kein Referendum ergriffen wird. So einfach ist das - das weiss die ehemalige Rechtsanwältin Pegoraro natürlich auch ohne den Rechtsdienst der Baudirektion zu bemühen.

Was soll also der Aufruhr? Ganz klar: Es geht nicht nur um Panikmache vor dem (noch nicht einmal zustandegekommenen) Referendum, sondern um eine Nebelpetarde: Dieser Tage wird nämlich berichtet, dass einmal mehr die Tramgeleise der Linie 6 in Allschwil ersetzt werden müssen. (Bereits 2010 wurde ein Abschnitt für 3,5 Mio. Fr. ersetzt - schon damals war die Gesamtsanierung inkl. Verlegung aller Geleise beschlossene Sache.) Eine Notmassnahme, die läppische 6 bis 8 Mio. Franken kostet - Kosten, die einzig und allein entstehen, weil die Regierung mit der Verschiebung der Sanierung der Baslerstrasse - mittlerweile ist die Rede vom Jahr 2021! - kurzfristige Bilanzkosmetik betreibt.

07.06.2015

Freie und faire Wahlen? e-Voting bedeutet Abschaffung der Wahlbüros

Wahlbüros, in denen alle Parteien vertreten sind, stellen heute sicher, dass Wahlen und Abstimmungen fair verlaufen und nicht manipuliert werden. e-Voting bedeutet die Abschaffung dieses bewährten Systems: Was in der Black Box des elektronischen Wahlsystems abläuft, kann weder ein Wahlbüro noch jemand anderes nachprüfen. Zwar ist eine gewisse Sicherheit gegen Hacking möglich, aber wegen des Stimm- und Wahlgeheimnisses kann nicht nachvollzogen werden, ob die abgegebenen Stimmen richtig gezählt wurden. Blindes Vertrauen in die Behörden und in die von ihnen ausgewählten "unabhängigen" Zertifizierungsstellen ist somit angesagt. Leider zeigt die Erfahrung, dass blindes Vertrauen früher oder später enttäuscht wird. e-Voting führt unsere Demokratie auf die schiefe Ebene und wenn Behörden sich einmal daran gewöhnt haben, Wahlen und Abstimmungen zu manipulieren, gibt es keinen Weg zurück.

Ich sage darum am 14. Juni NEIN zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte.