01.08.2015

Vom laienhaften gesunden Menschenverstand zur professionellen Betriebsblindheit?

"Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren." Dieses Benjamin Franklin zugeschriebene, abgedroschene, aber zum heutigen 1. August passende Zitat, kommt mir angesichts der nicht abreissenden Kette von Berichte über Fehlleistungen von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in verschiedenen Kantonen in den Sinn.

Die Revision des Vormundschaftsrechts, verbunden mit der Umbenennung zum "Kindes- und Erwachsenenschutzrecht" und der Einsetzung professioneller "KESB", verfolgte ein ehrenwertes Ziel: Die ausdrückliche Absicht war, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken. Es wurden flexible rechtliche Instrumente geschaffen, die es ermöglichen sollten, für den Einzelfall massgeschneiderte Interventionen zu verfügen. Dieses Ziel ist offensichtlich verfehlt worden, wenn mit beunruhigender Regelmässigkeit Fälle zu Tage treten, in denen unverhältnismässige Eingriffe und Zwangsmassnahmen verfügt und von den Rekursinstanzen gedeckt werden.

Das Problem liegt aber nicht etwa darin, dass die Behörden grundlos Massnahmen anordnen würden. In den Fällen, die in den Medien bekannt geworden sind, wie auch in anderen Fällen, die ich beruflich noch unter dem alten Recht kennengelernt habe, war wohl meist zunächst eine Situation gegeben, die ein Eingreifen der KESB bzw. Vormundschaftsbehörde rechtfertigte oder gerechtfertigt erscheinen liess. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich Behörden und Betreuer oft unglaublich schwer damit tun, eine einmal angeordnete Massnahme wieder aufzuheben, wenn sich die Situation beruhigt hat oder als nicht so gravierend erwiesen hat. Besonders fatal ist das, wenn es sich um einen Obhutsentzug mit Fremdplazierung handelt.

Ist der Obhutsentzug einmal angeordnet - und sei es nur superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung der Betroffenen! -, droht dessen Bestätigung und Perpetuiierung auf unbestimmte Zeit. Die Statistik zeigt denn auch, dass die meisten Obhutsentzüge jahrelang, nämlich im Durchschnitt rund 3,5 Jahre, dauern. Die Gründe dafür müssen nicht bei den Eltern liegen. Unter den professionellen Kindesschützern gilt es nämlich als ausgemacht, dass jede Veränderung der Betreuungssituation a priori dem Kindswohl abträglich sei. So kommt es vor, dass selbst ein vollkommen unbegründeter Obhutsentzug statt mit einer schlichten Aufhebung damit endet, dass monatelange Übergangsmassnahmen angeordnet werden, weil das Kind sich nun - nach monate- oder gar jahrelangem Gerichtsverfahren - an die neue Situation gewöhnt habe.

Überhaupt gilt es in den Augen der Behörden um jeden Preis zu vermeiden, dass ein Kind aus dem Heim entlassen und kurze Zeit später doch wieder fremdplaziert werden muss. Eine Rückkehr in die gleiche Institution ist nämlich selten möglich, weil der Platz unterdessen wieder anderweitig besetzt ist. Es muss folglich ein neues Heim gesucht werden. Das ist für das Kind nicht ideal, vor allem aber bedeutet es viel zusätzliche Arbeit für die plazierende Behörde.

Hinzu kommt natürlich, dass die betreuenden Institutionen "ihre" Kinder oft nicht gern wieder hergeben, nicht nur, aber auch aus finanziellem Interesse. Die KESB und Rekursinstanzen werden sich aber in der Regel stark auf die Beurteilung der Institution stützen (müssen).

Den Eltern wird in der Zwischenzeit abverlangt, dass sie sich bewähren, ohne dazu Gelegenheit zu haben. Üben sie Kritik an den Behörden, gelten sie als uneinsichtig und haben keine Aussicht, ihr Kind zurückzubekommen. Verzichten sie hingegen auf einen Rekurs, weil sie der Versicherung Glauben schenken, dass man die Massnahme so bald als möglich aufheben werde, gilt das als Bestätigung, dass der Obhutsentzug gerechtfertigt sei.

Das fremdplazierte Kind ist anfangs verstört, weil es die Eltern vermisst. Später beginnt es sich daran zu gewöhnen. Vielleicht baut es eine Bindung zu den Betreuern auf, wie das bei Geiselnahmen als Stockholm-Syndrom bekannt ist. Institutionen und KESB deuten solche Entwicklungen aber ganz anders: Dem Kind gehe es jetzt besser, weil die Fremdplazierung ihre positive Wirkung zeige.

Alle diese Mechanismen führen dazu, dass sich die Betroffenen in einem kafkaesken Prozess wiederfinden, dessen Ergebnis darin besteht, dass ein Obhutsentzug im Zweifelsfall aufrechterhalten statt aufgehoben wird: Sicherheit statt Freiheit ist die Devise. Mit dem Gesetz, das den Obhutsentzug als ultima ratio versteht, ist das natürlich ebenso wenig vereinbar wie mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens, das aus Art. 8 EMRK hervorgeht.

Was ist also zu tun?

Klar ist, dass der bestehende Rechtsmittelweg nicht genügend ist, denn zwischen den betroffenen Personen und der Behörde besteht systembedingt ein eklatantes Machtgefälle, das auch vor Gericht zum Tragen kommt. Ausserdem gibt es immer noch Rekursinstanzen wie das Kantonsgericht Uri, die eine Anhörung des Betroffenen nicht für nötig halten.

Das Problem ist auch, dass wegen des zum Schutz der betroffenen errichteten strikten Amtsgeheimnisses keinerlei öffentliche Kontrolle besteht. Was eine KESB anordnet, ist für die Betroffenen nicht weniger einschneidend als ein Strafverfahren. Dort gilt aber das Prinzip der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, während sich die Behörden im Kindes- und Erwachsenenschutz hinter dem Amtsgeheimnis verschanzen müssen und dürfen.

Eine Rückkehr zum alten System der Laienbehörden kann nicht die Lösung sein. Ausserdem kann man den Kantonen und Städten, in denen schon bisher professionelle Behörden eingesetzt waren, nicht neuerdings eine Laienbehörde aufzwingen. Es braucht darum zusätzliche Kontrollmechanismen, die frei von professioneller Betriebsblindheit sind. Eine Möglichkeit wäre eine unabhängige, nicht allein aus Fachleuten zusammengesetzte Aufsichtsinstanz, die die Tätigkeit der Behörden unabhängig von einem allfälligen Rekursverfahren beaufsichtigt. Ich werde mir zum Thema in der nächsten Zeit Gedanken machen und allenfalls einen Vorstoss im Landrat einreichen. Anregungen zum Thema sind willkommen.

07.07.2015

Nebelpetarden aus dem Haus Pegoraro

Die Bau- und Umweltschutzdirektorin gibt sich nach der Lancierung des ELBA-Referendums ratlos. Wo liegt das Problem? Weil der an sich unbestrittene Zubringer Allschwil Teil der ELBA-Richtplanung ist, fehlt die raumplanungsrechtliche Grundlage für seine Realisierung. Das spielt vorläufig aber keine Rolle, nicht nur weil auch Basel-Stadt zuerst den Zubringer Allschwil in den Richtplan aufnehmen muss, bevor gebaut werden kann. Geld für den Bau ist sowieso keines vorhanden. Geplant werden kann trotzdem, weil gegen den Planungskredit kein Referendum ergriffen wird. So einfach ist das - das weiss die ehemalige Rechtsanwältin Pegoraro natürlich auch ohne den Rechtsdienst der Baudirektion zu bemühen.

Was soll also der Aufruhr? Ganz klar: Es geht nicht nur um Panikmache vor dem (noch nicht einmal zustandegekommenen) Referendum, sondern um eine Nebelpetarde: Dieser Tage wird nämlich berichtet, dass einmal mehr die Tramgeleise der Linie 6 in Allschwil ersetzt werden müssen. (Bereits 2010 wurde ein Abschnitt für 3,5 Mio. Fr. ersetzt - schon damals war die Gesamtsanierung inkl. Verlegung aller Geleise beschlossene Sache.) Eine Notmassnahme, die läppische 6 bis 8 Mio. Franken kostet - Kosten, die einzig und allein entstehen, weil die Regierung mit der Verschiebung der Sanierung der Baslerstrasse - mittlerweile ist die Rede vom Jahr 2021! - kurzfristige Bilanzkosmetik betreibt.

07.06.2015

Freie und faire Wahlen? e-Voting bedeutet Abschaffung der Wahlbüros

Wahlbüros, in denen alle Parteien vertreten sind, stellen heute sicher, dass Wahlen und Abstimmungen fair verlaufen und nicht manipuliert werden. e-Voting bedeutet die Abschaffung dieses bewährten Systems: Was in der Black Box des elektronischen Wahlsystems abläuft, kann weder ein Wahlbüro noch jemand anderes nachprüfen. Zwar ist eine gewisse Sicherheit gegen Hacking möglich, aber wegen des Stimm- und Wahlgeheimnisses kann nicht nachvollzogen werden, ob die abgegebenen Stimmen richtig gezählt wurden. Blindes Vertrauen in die Behörden und in die von ihnen ausgewählten "unabhängigen" Zertifizierungsstellen ist somit angesagt. Leider zeigt die Erfahrung, dass blindes Vertrauen früher oder später enttäuscht wird. e-Voting führt unsere Demokratie auf die schiefe Ebene und wenn Behörden sich einmal daran gewöhnt haben, Wahlen und Abstimmungen zu manipulieren, gibt es keinen Weg zurück.

Ich sage darum am 14. Juni NEIN zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte.

06.03.2015

Nein zur Initiative Umfahrung Allschwil

Wussten Sie, dass der Autoverkehr durch Allschwil seit dem Jahr 2000 stetig um total ca. 10% zurückgegangen ist, während die Bevölkerung im gleichen Zeitraum um über 10% zugenommen hat? Das ist ein Erfolg für die Umwelt und die Lebensqualität, der vor allem der Förderung des öffentlichen Verkehrs zu verdanken ist. Diesen Weg will die „Initiative Umfahrung Allschwil“ verlassen und einseitig auf den Autoverkehr setzen. Die Kosten von rund einer halben Milliarde Franken oder mehr sind horrend. Wie soll ein Kanton, der die 40 Mio. für die dringende Sanierung der Baslerstrasse nicht aufbringen kann oder will, dies stemmen? Die Initiative ist überdies unausgegoren, weil sie die Linienführung offen lässt und weil Basel-Stadt derzeit nicht bereit ist, Anschlüsse Richtung Nordtangente und Gundeli zu bauen. Sie ist unsolidarisch, weil zahlreiche Gemeinden im unteren Baselbiet mit einem grösseren Verkehrsaufkommen konfrontiert sind. Was Allschwil dringender braucht, ist ein Konzept für die Erschliessung des Bachgrabengebiets mit dem ÖV und für die Anbindung an das künftige S-Bahn-Netz. Darum Nein zur Initiative Umfahrung Allschwil.

(Leserbrief im Allschwiler Wochenblatt)

06.02.2015

Baselbiet 2.0

Am Sonntag reden Politiker von Subsidiarität und Föderalismus, am Montag machen sie neue Gesetze und wollen alles vereinheitlichen: So geht es im Bund zu, in Europa und auch in den Kantonen. Das Baselbiet, das den Ruf hat, der zentralistischste Kanton zu sein, macht keine Ausnahme. Unsere Gemeinden sind zu fremdbestimmten Vollzugsorganen unter der Fuchtel der kantonalen Aufsicht verkommen. Die Vorschrift, dass Garagen auch an kleinen Quartierstrassen mindestens 5 m Abstand zur Strasse haben müssen, oder dass die einfachen Milchbüechli-Buchhaltungen der Berufsbeistände von einem teuren Revisionsunternehmen geprüft werden, sind Beispiele der kantonalen Überregulierung. In jedem Einzelfall mag es gute Gründe geben, aber etwas Wichtiges geht vergessen: Demokratie und Selbstbestimmung machen glücklich und haben ihren eigenen Wert! Wir brauchen eine Reform, die die Gemeinden stärkt – aber durch echte Kompetenzabgabe nach unten und nicht durch eine neue technokratische Ebene namens „Regionalkonferenzen“. Für ein dezentrales und liberales Baselbiet, ein Baselbiet 2.0 sozusagen, möchte ich mich mit der Liste 11 einsetzen.

(Leserbrief im Allschwiler Wochenblatt)

23.01.2015

Eine Westtangente durch Allschwil?

In diesem Jahr fallen für Allschwil wichtige Entscheidungen in der Verkehrspolitik. Zwar ist die umstrittene Südumfahrung vorläufig auf Eis gelegt. Als nächstes wird der Landrat über die „Entwicklungsplanung Leimental-Allschwil-Basel“ (ELBA) entscheiden. Der Regierungsrat schlägt vor, eine neue Autobahn als „stadtnahe Tangente“ von der Nordtangente rings um Basel via Allschwil und unteres Leimental bis zur H18/A2 zu führen. Wie diese Westtangente mit Kosten von rund 1,5 bis 2,5 Mia. Franken zu finanzieren ist, steht in den Sternen, ebenso wie ob Basel-Stadt bereit ist, zusätzlichen Verkehr mit einem „Gundeli-Tunnel“ abzunehmen. Noch vorher stimmen wir aber über die Initiative „Umfahrung Allschwil“ ab. Diese Initiative will den ersten Teil der erwähnten Westtangente unter Umgehung der üblichen Planungsprozesse sofort bauen und durch Steuererhöhungen finanzieren. Dabei ist nicht einmal der Endpunkt, der irgendwo zwischen Allschwil, Neubad und Oberwil liegen wird, bestimmt. Eine derartige unkoordinierte Hauruckplanung, die zu Mehrverkehr, Stau und leeren Kassen führt, können wir uns nicht mehr leisten.

Der Ausbau der Buslinien 38/48/64 hat erreicht, dass die Verkehrszahlen in Allschwil rückläufig sind, trotz Zunahme der Bevölkerung und der Arbeitsplätze. Das zeigt, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. Es braucht nun einen Quantensprung vor allem in der ÖV-Erschliessung des Bachgrabengebiets und innovative Ideen für die Anbindung an das künftige S-Bahn-Netz. Wir Grünliberalen sagen deshalb Nein zur Initiative Umfahrung Allschwil, Ja zum Ausbau des ÖV und bitten um Ihre Stimme bei den Landratswahlen, damit wir uns mit einer starken Stimme für die Lebensqualität in Allschwil einsetzen können.

(Parteibeitrag im Allschwiler Wochenblatt)

11.01.2015

Umfahrung Allschwil oder eine Westtangente für Basel: Eine planlose Hauruckübung

Den 8.3. muss man sich als Baselbieter Stimmbürger gross anstreichen. Nicht weil das Datum exakt einen Monat nach den Landratswahlen liegt, sondern weil es dann bereits wieder um ein bedeutendes kantonales Projekt geht: die "Umfahrung Allschwil".

Dieses Projekt ist von ähnlichem Kaliber wie seinerzeit die Umfahrung Sissach und die J2/H2/A22 zwischen Pratteln und Liestal. Kosten soll es rund "430 Mio. CHF plus/minus 50%", also wohl eher 430 Mio. plus x% auf der nach oben offenen Kostenskala.

Und nicht zum ersten Mal soll auch hier der ordentliche Planungs- und Entscheidprozess mit den Stufen Richtplanung - Planungskredit - Projektierung - Projektkredit unterlaufen werden. Stattdessen steht eine formulierte Gesetzesinitiative zur Abstimmung, deren wichtigste Bestimmungen lauten:

  • "Zur Entlastung von übergrossem Strassenverkehr plant, projektiert und baut der Kanton die Umfahrung der Gemeinde Allschwil mit besonderer Dringlichkeit."
  • "Planung, Projektierung, Landerwerb und Bauarbeiten sind unverzüglich an die Hand zu nehmen."

Sagt das Volk am 8.3. dazu Ja, muss also geplant, gebaut und selbstverständlich auch finanziert werden. Eine Diskussion darüber soll es nach dem Willen der Initianten nicht mehr geben. Dabei ist nicht einmal klar, von wo nach wo diese "Umfahrung" führen soll: Waren die Initianten vor fünf Jahren noch davon ausgegangen, dass der Verkehr nach Oberwil abzuleiten sei (ob mit oder ohne Südumfahrung, war ihnen egal), geht man heute davon aus, dass die Umfahrung im Gebiet um den Allschwiler Weiher enden und später Anschluss an einen vielleicht irgendwann kommenden Gundelitunnel finden soll. Oder auch nicht: Dann würde halt ein Tunnel unter dem Bruderholz bis zur H18 gebaut, irgendwie. Varianten gibt es verschiedene. Womit wir beim Planungsprozess ELBA wären:

In der "Entwicklungsplanung Leimental-Basel-Allschwil" sollten verschiedene Varianten für die städtebauliche und verkehrstechnische Entwicklung in diesem Raum erarbeitet werden. Herausgekommen sind drei Varianten: "Umbau" mit Schwerpunkt auf dem öV, "Ausbau" mit vielen Strassenbauten, nämlich einer "stadtnahen Tangente" von der Nordtangente über Allschwil und das Bruderholz bis zur H18, und "Ausbau inkl. Trasseesicherung äussere Tangente" mit noch mehr Strassenbau, nämlich der umstrittenen Südumfahrung.

Letzteres ist die Variante, die RR Pegoraro mit dem neuesten Schachzug fallen lassen will, um der Umfahrung Allschwil Schub zu verleihen. Dies macht die Sache aber auch nicht besser: Die "stadtnahe Tangente" als "Hochleistungsstrasse" ist zwar keine Südumfahrung durchs Leimental, aber eine Art Westumfahrung oder Westtangente von Basel. Kosten soll sie, inklusive ein wenig öV-Ausbau, insgesamt 1,8 Milliarden CHF.

Noch hat der Landrat nicht entschieden, welche Variante in den Richtplan kommen soll. Doch bevor dieser Entscheid fällt, entscheidet das Volk, ob die Westtangente realisiert wird - ein Projekt, das bis jetzt in keinem Richtplan oder Finanzplan vorgesehen, geschweige denn mit Basel-Stadt, über dessen Gebiet der Verkehr geführt werden soll, koordiniert ist. Das ist schlicht unseriös. Solche planlosen Hauruckübungen kann sich das Baselbiet nicht mehr leisten.